Seminar zur Ausbildung des Widerspruchsgeists – Das abstrakte Recht in Hegels Rechtsphilosophie
Veranstaltet von den materialistischen Freundinnen und Freunden der Hegel’schen Dialektik
So., 26. Juni 2016, 11- 18 Uhr
Der Glaube, Hegel schon lange überholt zu haben, ist unter denjenigen zur Mode geworden, die ihn wohl nie einholen werden. Dieser modische Irrglaube geriert sich als neu und kritisch, obwohl er bloß Wiedergänger des Subjektivismus und des Irrationalismus ist, die Hegel schon bekämpft hat. Im Widerspruch dazu haben wir 2014 einen Lektürekurs gegründet, um zu verstehen, was es mit dem Widerspruchsgeist auf sich hat, als den Hegel die Dialektik begreift. Da wir kein esoterischer Zirkel von begeisterten Geistersehern sind, veranstalten wir am 26.06. eine exoterische Séance, zu der wir alle Interessierten einladen. Das Seminar dient zwei Zwecken: Einmal möchten wir versuchen, die Entwicklung der Begriffe des Eigentums, des Vertrags und des Unrechts nachzuvollziehen, wie sie Hegel im Abstrakten Recht darstellt. Nachdem wir im vergangenen Jahr im Rahmen des Lektürekurses jeden § ausführlich diskutiert haben, möchten wir uns nun im Seminar den Zusammenhang des Abstrakten Rechts vergegenwärtigen. Zweitens möchten wir allen Interessierten die Möglichkeit geben, sich mit den bisherigen Resultaten der Diskussion vertraut zu machen, über diese mit uns zu streiten und so eine Grundlage dafür zu schaffen, an unseren regelmäßigen Sitzungen teilzunehmen, in denen wir die Lektüre der Rechtsphilosophie fortsetzen werden.
Gegenstand des Seminars ist der erste Teil der Hegel’schen Grundlinien der Philosophie des Rechts. Wir haben uns aus mehreren Gründen für dieses Werk entschieden. Einmal ist es eine gute Wahl für die erste Hegellektüre. Die kritische Theorie der Gesellschaft wurde stark durch Hegel im Allgemeinen und seine Rechtsphilosophie im Besonderen beeinflusst. Schon Marx hat sich an ihr abgearbeitet und verdankt ihr viel. Schließlich versucht Hegel in ihr, wenn auch auf dem Kopfe stehend, den Zusammenhang der bürgerlichen Gesellschaft zu begreifen. Dazu untersucht er ihre wesentlichen Institutionen: das Privateigentum, die vertraglich vermittelte Ökonomie, die Familie, das Recht, den Staat. Er möchte zeigen, dass es sich bei diesen Phänomenen nicht um disparate, zufällige handelt, sondern um Momente der gesellschaftlichen Totalität, in der sich die Vernunft verwirklicht hat. Seine Absicht ist, die diesen Institutionen innewohnende Vernunft zum Vorschein zu bringen. Dabei stößt er auf Schranken, die ihn an der Vernünftigkeit des Ganzen zweifeln lassen. Erst Marx gelingt es, diese Schranken als Momente der Unvernunft des gesellschaftlichen Systems der Bedürfnisse zu begreifen und dessen rationale Irrationalität in der Kritik der politischen Ökonomie hervorzukehren. Damit ist Hegel jedoch keineswegs erledigt. Vielmehr lassen sich mit Hegel die meisten der gegenwärtig kritisch auftrumpfenden Dekonstruktionen und Subversionen von Recht und Staat erledigen, deren Verwirrung sich vor der Präzision der Hegel’schen Begriffsbildung blamiert.
Für das Seminar sind die Vorrede, die Einleitung und der erste Teil vorzubereiten (bis §104). Auf Wunsch kann der Text bereitgestellt werden. Es sind keine darüber hinausgehenden Kenntnisse des Hegel’schen Werks notwendig. In vom Lektürekurs vorbereiteten Referaten werden zentrale Probleme und Begriffe behandelt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 18 begrenzt. Eine Anmeldung ist erforderlich: translib ät gmx.de
Mit freundlicher Unterstützung des FSR Philosophie der Universität Leipzig.