Tagesseminar zu Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts: Die Moralität
veranstaltet von den materialistischen Freundinnen und Freunden der Hegel‘schen Dialektik
So, 14.5.2017, 11 bis 18 Uhr
„Denn jeder Staat muß freie Menschen als mechanisches Räderwerk behandeln; und das soll er nicht; also soll er aufhören.“ Dieser Satz stammt nicht von einem anarchistischen Revolutionär, sondern von demjenigen, der heute gerne als der preußische Staatsphilosoph schlechthin charakterisiert wird: Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Eine Jugendsünde, zugegeben. Von diesem staatsfeindlichen Ungestüm ist in seinem späten Werk, den Grundlinien der Philosophie des Rechts (1820/21), nichts mehr zu spüren. Der Staat, der einmal aufhören sollte, wird nun von Hegel wie ein Gott verehrt. Hegel sieht in ihm nicht länger die Gewaltmaschine der Unfreiheit, sondern den Inbegriff der Freiheit: „Der Staat ist als die Wirklichkeit des substantiellen Willens, die er in dem zu seiner Allgemeinheit erhobenen besonderen Selbstbewußtsein hat, das an und für sich Vernünftige.“ Die Rechtsphilosophie ist Hegels Versuch, der bürgerlichen Gesellschaft, die sich selber beständig negiert, ihr positives philosophisches System zu geben. Anders als vulgäre Ideologen erkennt er durchaus und verschweigt es nicht, dass diese Gesellschaft aus sich selbst heraus die Kräfte ihrer Zerstörung hervorbringt. Eine Einsicht, die einen Fortschritt gegenüber der abstrakten Negation des jungen Hegels, der Forderung des Aufhören-Sollens des Staates, darstellt, so wie überhaupt die Rechtsphilosophie trotz ihres positiven Charakters eine vortreffliche Schule für die Kritik des Staates ist. Denn in ihr wirkt der Geist des Widerspruchs – die Dialektik -, in dem der Ungestüm des jungen Hegels aufgehoben ist und der trotz der Bändigungsversuche des alten zur Überschreitung der Grenzen drängt. Selbst in diesem hermetischen System ist die „groteske Felsenmelodie“ der Dialektik zu vernehmen, die Marx schon in ihren Bann gezogen und seine Kritik der Gesellschaft inspiriert hat.
Wegen der Lockungen dieser Melodie gründeten wir vor drei Jahren einen Lesezirkel zur Rechtsphilosophie. Gerade haben wir die Diskussion der Moralität abgeschlossen, bei der wir uns vor allem über Hegels Unterwerfung der subjektiven Freiheit unter den Staat und Hegels Kritik an Kants Moralität gestritten haben. Nach dem abstrakten Recht und vor der Sittlichkeit bildet die Moralität, welche von Hegel auch als „Recht des Subjekts“ bezeichnet wird, den Mittelteil der Rechtsphilosophie. In diesem Kontext zielt die Moralität auf die Bestimmung des Willens in seiner Handlung. Seine abstrakt-rechtliche Vermittlung durch Eigentum und Vertrag überschreitet der Wille qua moralischer Reflexion dahingehend, dass er sich als Subjekt in seinen inhaltlichen Momenten (Vorsatz und Schuld, Absicht und Wohl, das Gute und das Gewissen) konkretisiert. Dieser Wille aber wird am Ende seiner moralischen Läuterung, die ihm das Gute zum „absoluten Endzweck der Welt“ setzt, als „die höchste Spitze der Subjektivität“ unlauter – er kommt zu Fall und wird böse. Moralität im Sinne Hegels bedeutet Selbstkonstitution und Autodestruktion des Rechtsubjekts.
Ziel des Seminars ist es, die begrifflichen Bestimmungen der Moralität darzustellen, unseren Diskussionsstand hierzu zusammenzufassen, sowie den Geist des Widerspruchs in der Kritik an Hegel auszubilden. In den letzten Jahren haben mehrere Interessierte die Tagesseminare als Gelegenheit genutzt, in unsere Arbeitsgruppe einzusteigen und wir freuen uns, wenn das auch dieses Mal gelingt. Für das Seminar bereiten wir kurze Referate vor, die als Impulse für die Diskussion dienen. Die Kenntnis der Rechtsphilosophie, wenigstens bis einschließlich der Moralität, setzen wir voraus. Auf Anfrage können wir den Text bereitstellen. Da Hegel immer wieder Kant kritisiert und wir diese Kritik diskutieren wollen, sind Grundkenntnisse der Philosophie Kants, insbesondere seine Grundlegung zur Metaphysik der Sitten von Vorteil. Die Teilnehmerzahl ist auf 18 begrenzt. Eine Anmeldung per Mail an translib [at] gmx.de ist notwendig.
Tagesordnung:
1. Die Stellung der Moralität in der Rechtsphilosophie
2. Die Moralität in ihren Momenten
3. Das Recht des Subjekts als Pflicht zum Gehorsam: Kritik der Moralität
4. Hegel, Kant und die kritische Bedeutung des kategorischen Imperativs
Das Seminar wird von den Fachschaftsräten Kulturwissenschaften, Jura und Philosophie der Universität Leipzig gefördert.